Pressemitteilung
- 24.09.2007
- 8. freiwilliges Lärmschutzprogramm der Flughafen Hamburg GmbH - Infomobil informiert vor Ort auf dem Quickborner Rathausmarkt
Seit dem 1. September 2007 gibt es für die Anwohner im Norden des Hamburger Flug-hafens einen wesentlich größeren Fluglärmschutz. Die Städte Quickborn und Norderstedt, die Gemeinde Hasloh, das Land Schleswig-Holstein und die Flughafen Hamburg GmbH haben ein neues, freiwilliges Lärmschutzprogramm aufgelegt. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfestern und Schalldämmlüftern in Wohnhäuser, die innerhalb eines freiwilligen Fördergebietes im Norden liegen. Alle Fragen rund um das neue freiwillige Lärmschutzprogramm und die Förderungsbedingungen beantwortet das Team des Hamburg Airport Infomobils vor Ort: Am Donnerstag, den 4. Oktober 2007, von 10 bis 18 Uhr auf dem Rathausmarkt in Quickborn.
Das 8. freiwillige Lärmschutzprogramm im überblick
Das 8. freiwillige Lärmschutzprogramm umfasst das Fördergebiet des 5. Pflichtprogramms aus dem Jahr 2001, das mit der Planfeststellung dem Flughafen Hamburg auferlegt wurde. Das Programm lief nach zweimaliger Verlängerung im Juni 2004 aus. Gefördert wurde damals nur der Einbau von Schalldämmlüftern in Schlaf- und Kinderzimmer. Diese Berechtigung wird jetzt um den Einbau von Schallschutzfenstern erweitert. Das Investitionsvolumen beträgt 900.000 Euro.
Beim Einbau von Schallschutzfenstern trägt der betroffene Wohneigentümer lediglich 1/6 der anfallenden Kosten, der Einbau von Schalldämmlüftern ist kostenlos. Die Initiatoren des Programms tragen 5/6 der Kosten, so werden sich das Land Schleswig-Holstein mit 1/6, die betroffene Gemeinde bzw. Stadt mit 1/6 und der Flughafen Hamburg mit 3/6 an den Kosten beteiligen. Die Anwohner innerhalb der Kontur des Fluglärmgesetzes haben keine Eigenbeteiligung; hier trägt der Flughafen Hamburg die Kosten zu 100 Prozent.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Mieter (mit Einverständnis des Eigentümers) von baurechtlich genehmigten Wohnhäusern, die sich innerhalb des Fördergebietes befinden. Die betroffenen Anwohner wurden bereits mit Informationsflyern im Briefkasten durch den Flughafen Hamburg informiert. Weitere Auskünfte gibt der Zentralbereich Umwelt am Hamburg Airport, die Internetseite www.ham.airport.de/schallschutz oder die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Der Antrag ist schriftlich bei der Flughafen Hamburg GmbH, Zentralbereich Umwelt, Postfach, 22331 Hamburg einzureichen. Anträge können bis zum 31.12.2010 gestellt werden.

