Pressemitteilung
- 01.11.2006
- Neue Handgepäck-Vorschriften für Flugreisen
Ab Montag, den 6. November 2006, treten neue Handgepäck-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft: Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, ist die Mitnahme von Flüssigkeiten wie Getränke, Gels und Cremes im Handgepäck nur noch in begrenztem Maße erlaubt. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten und diese im Reisegepäck zu transportieren. Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich der USA.
Im Handgepäck ist nur noch eine geringe Menge an Flüssigkeiten zugelassen. Die Behälter dürfen nicht größer als 100 ml sein und müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Jeder Passagier darf nur einen Plastikbeutel mit Flüssigkeiten als Handgepäck mit sich führen und muss diesen an der Kontrollstelle unaufgefordert zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck nehmen. Fluggäste, die Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren müssen, werden gebeten, ihre Behälter vor Ankunft am Flughafen in einen vorgeschriebenen Plastikbeutel zu packen.
Keine Einschränkung bei Travel Value & Duty Free Einkäufen
Alle Travel Value & Duty Free Waren werden nur im Sicherheitsbereich des Flughafens verkauft und sind mehrfach sicherheitskontrolliert. Passagiere können sie in unbegrenzter Menge als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dies gilt auch für alle flüssigen Produkte wie Parfum, Kosmetik und Spirituosen. Um die Sicherheitskette bis ins Flugzeug zu verlängern, werden die Einkäufe an der Kasse der Travel Value & Duty Free Shops den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt.
Raoul Spanger, Mitglied der Geschäftsleitung von Gebr. Heinemann, einem der größten Handelsunternehmen im weltweiten Reisemarkt und Betreiber der Travel Value & Duty Free Shops am Hamburg Airport: Die Passagiere genießen das Shoppen vor dem Abflug. Der EU-Beschluss die Travel Value & Duty Free Waren als sicher einzustufen ist ein großer Erfolg für uns und die Reisenden. Sie können so weiterhin hochwertige Markenprodukte zu günstigen Preisen einkaufen. Die versiegelten Tüten sind für uns Händler eine sehr gute Lösung, um Sicherheit und Qualität unserer Artikel zu gewährleisten.
Behältnisse über 100 ml müssen entsorgt werden
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Der transparente Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig verschließbar sein. Gefäße, die nur im geöffneten Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder Ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt. Alle anderen Flüssigkeiten müssen im aufzugebenden Koffer verstaut werden. Die wieder verschließbaren Plastiktüten mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter sind als Gefrierbeutel in vielen Supermärkten erhältlich. Für Passagiere, die es versäumt haben ihre Flüssigkeiten vor Ankunft am Flughafen in eine Plastiktüte zu packen, hält Hamburg Airport Tüten bereit. Die Tüten werden an den Informationscountern in beiden Terminals sowie an den Airport Offices ausgegeben.
Ausnahmen bei Babynahrung und Medikamenten
Ausgenommen von der Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck sind Babynahrung und Babymilch für mitreisende Babys und Kleinkinder sowie diätische Lebensmittel, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Ausnahmen werden zudem bei Medikamenten gemacht, die während des Fluges gebraucht werden. Passagiere müssen dem Sicherheitspersonal diese Flüssigkeiten vorlegen und auf Verlangen den Bedarf während des Fluges glaubhaft machen, z.B. durch ein Rezept.
Schärfere Kontrollen des Handgepäckstücks
Im Zuge der neuen Handgepäck-Vorschriften wird an der Sicherheitskontrolle auch verstärkt auf die vorgeschriebene Größe des Handgepäckstücks geachtet. Dieses darf ab dem 6. Mai 2007 nicht größer als 56 cm lang, 45 cm breit und 25 cm hoch sein. Die erlaubte Größe des Handgepäckstücks entspricht damit in etwa der Größe eines handelsüblichen Aktenkoffers. Für übergroßes und besonders wertvolles Handgepäck, wie Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras, werden Ausnahmen erteilt.
Enthält das Handgepäckstück größere elektronische Geräte, wie z.B. Laptops, muss der Passagier sie an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäckstück nehmen und separat röntgen lassen. Zudem müssen Jacken und Mäntel vor der Personenkontrolle ausgezogen und zum Röntgen auf das Fließband gelegt werden.
Ausreichend Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen empfiehlt Hamburg Airport seinen Passagieren, ausreichend Zeit für Gepäck- und Personenkontrollen einzuplanen. Für innerdeutsche und innereuropäische Flüge wird empfohlen, etwa 90 Minuten vor dem Abflug am Hamburg Airport einzutreffen. Für interkontinentale Flüge ist ein Eintreffen von bis zu drei Stunden vor dem Abflug ratsam. Zudem sollten sich Fluggäste schon vor der Abreise bei ihrer Fluggesellschaft über mögliche weitere Einschränkungen beim Handgepäck erkundigen.
Eine Liste verbotener Gegenstände auf Flugreisen hat das Bundesverkehrsministerium herausgegeben: www.bmvbs.de/Anlage/original_959772/Liste-verbotener-Gegenstaende-bei-Flugreisen.pdf
Weitere Informationen zu den neuen Handgepäck-Vorschriften unter: www.bmi.bund.de und www.ham.airport.de