Allgemeine Gepäck-Informationen
Folgende Gepäckmengen werden pro Person gebührenfrei befördert:
- 20 kg in der Economy-Class
- 30 kg in der Business-Class
- 40 kg in der First-Class
Sonderregelungen erfragen Sie bitte bei den einzelnen Fluggesellschaften.
| Hinweis: | Das Reisegepäck sollte grundsätzlich außen und innen mit Namen und Anschrift versehen sein. Anhänger und Aufkleber erhalten Sie mit dem Flugticket bzw. am Abflugschalter. |
| Tipp: | Wichtige Dokumente und Wertsachen verstauen Sie am besten im Handgepäck. |
Handgepäck
Handgepäck besteht aus nur einem kleinen Gepäckstück, das in die Flugzeugkabine mitgenommen werden kann.
Da die Fluggesellschaften unterschiedliche Maße angeben, fragen Sie bitte vor Abflug bei Ihrer Airline nach.
| Hinweis: |
Seit November 2006 gelten zusätzliche neue Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck. Alle Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie unter dem nebenstehenden Link "Sicherheitsvorschriften für Handgepäck". Bitte fragen Sie darüber hinaus vor Abflug Ihre Airline, welche Gegenstände nicht im Handgepäck befördert werden dürfen (scharfe und spitze Gegenstände wie Taschenmesser, Schraubenzieher, Nagelscheren etc.) |
Gepäck-Transport
Für den Transport Ihres Gepäcks stehen Ihnen in und vor den Terminals Gepäckwagen oder bei Bedarf auch Gepäckträgerzur Verfügung .
Haftung für Reisegepäck
Die Haftung ist für alle Fluggesellschaften gesetzlich geregelt. Sie richtet sich im Allgemeinen nach dem Anfangs- und Endbestimmungsort Ihrer Reise. Je nachdem, welches internationale Abkommen das Abflugs- und Zielland unterzeichnet hat bzw. welche nationalen Gesetze gelten, kann dies sehr unterschiedlich sein.
Grundsätzlich richtet sich die Haftung für aufgegebenes Gepäck nach dem nachgewiesenen Schaden, sie ist aber in der Höhe limitiert.
Bei internationalen Reisen richtet sich die Höchsthaftung nach dem Gewicht des aufgegebenen Gepäcks.
Bitte lesen Sie für genauere Informationen über die Höchsthaftung die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline. Einen Auszug finden Sie im Umschlag Ihres Flugscheines.
Übersteigt der Wert des von Ihnen aufgegebenen Gepäcks die Höchsthaftung, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Gefährliche Güter
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass gefährliche Güter gemäß IATA-Vorschriften im Gepäck grundsätzlich verboten sind. Als gefährliche Güter gelten zum Beispiel Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, feuergefährliche und radioaktive Materialien oder Gasbehälter. Detaillierte Informationen hierzu bzw. eine vollständige Liste der "gefährlichen Gegenstände" erhalten Sie bei Ihrer Airline oder der Bundespolizei.